Mittwoch, 29. März 2006
Selbstvertrauen
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung
Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, stellt im morgigen 'Tagesspiegel' schonmal klar, unter welchen Bedingungen unsere Volksvertreter ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kündigungsschutzes starten dürfen:
- 2 Jahre lang darf ohne Grund gekündigt werden
- diese 2 Jahre müssen per Tarifvertrag verlängerbar sein
- keine Sonderregelung etwa für Betriebsratskandidaten oder Schwerbehinderte
flohbot, 21:14h
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